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Dienstag, den 05. August 2008

Die am 1. Juli 2008 geänderten Richtlinien zur Förderung der Fan-Projekte
beinhalten zwei elementare Änderungen. Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes
hat entschieden, die Fan-Projekte spielklassenunabhängig mit
bis zu 60.000 Euro pro Spielzeit zu bezuschussen.

Außerdem entfällt die Staffelung der Förderbeträge nach Ligazugehörigkeit. Voraussetzung ist nach wie vor die Beteiligung von Kommune und Bundesland, an deren Beitrag sich die Bezuschussung des DFB bzw. der DFL (in der 1. und 2. Liga) ausrichtet. Mit den aktuell geänderten gemeinsamen Richtlinien zur Förderung der Fan-Projekte unterstreichen DFB und DFL die Wertschätzung der sozialen Arbeit mit Fußballfans. Das ermöglicht nun potenziell bessere materielle Voraussetzungen für die engagierte Tätigkeit der inzwischen 40 Fan-Projekte, die nach den Richtlinien des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) arbeiten.

Dieser aus unserer Sicht sehr erfreulichen Änderung vorausgegangen war u. a. auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe von DFB, DFL und der KOS. Somit folgte man auch unseren langjährigen Beratungen und Empfehlungen. Schließlich waren die maximalen Fördersummen für Fan-Projekte seit 1993 unverändert geblieben und dementsprechend allein eine Anpassung an gestiegene Personal- und Materialkosten mehr als gerechtfertigt – vom Inflationsausgleich ganz zu schweigen.

Die Höchstfördersummen sind in ihrer Entstehung eine „Erfindung“ der Verbände, bzw. des DFB – die DFL gibt es seit 2000. Die einzige Zahl, die 1993 im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit empfohlen wurde, waren maximal 300.000 DM (jährlich) für ein Fan-Projekt in der 1. Bundesliga. In der Weiterentwicklung der im NKSS beschriebenen Aufgaben entwickelten DFB und DFL die nun nicht mehr existenten Maximalfördersummen nach Ligazugehörigkeit, mit einer Abstufung zwischen Erster, Zweiter und den darunter liegenden Ligen. Fast alle anderen Förderpartner der Projekte hielten sich an diese Grenzen. Bei einer Neueinrichtung eines Projektes in der Regionalliga wie Wuppertal (2006) hatte das seinerzeit zum Beispiel bedeutet, dass die 25.565 Euro (damalige maximale Förderung des DFB) den beiden anderen Partner der Drittelfinanzierung, Stadt und Kommune die Entscheidung sehr leicht machten. Doch mit 75.000 kann man allerhöchstens eine Personalstelle schaffen, was anerkannterweise zu wenig ist für ein Fan-Projekt, welches seine Wirkungen in einer Fanszene mit relevanter Größe erzielen soll. Seit diesem Sommer stehen nun als Drittel von DFB / DFL bis zu 60.000 Euro zur Debatte – Kommunen und Bundesländer werden nun neu überlegen, was ihnen diese wertvolle gesellschaftliche Arbeit wert ist.

Förderung nicht mehr an Ligazugehörigkeit gebunden

Auch die Aufhebung der Ligastaffelung war die logische Konsequenz aller Expertisen. Nun ist seitens DFB und der DFL keine automatische Reduzierung der Förderungen vorgesehen, wenn ein Verein, um dessen Fanszene sich ein Fan-Projekt kümmert, absteigt. Schließlich hängt der Fanbetreuungsbedarf nicht vom sportlichen Erfolg des Bezugsvereins ab. Zuvor musste ein Fan-Projekt, wie beispielsweise das Dresdner, das sich um einen „bundesligareifen“ Anhang zu kümmern hat, mit einem Etat von 90.000 Euro auskommen. Nun wäre potenziell eine Förderung mit 180.000 Euro möglich, unter der Voraussetzung, dass die öffentliche Hand mitzieht.

Noch sind die meisten Fan-Projekte nicht so ausgestattet, wie es die Empfehlung im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit von 1993 eigentlich vorsieht. So entspricht zum Beispiel der Etat der Projekte in Frankfurt, Nürnberg oder auch Gelsenkirchen in Anbetracht der Größe der jeweiligen Fanszenen nicht den daraus erwachsenden Aufgaben.

Doch das starke Bekenntnis des Fußballs (s.o.) zum NKSS und zur Arbeit der vereinsunabhängigen Fan-Projekte wird hoffentlich auch ein Signal an die Kommunen und Länder sein, ihre Beiträge weiter auszubauen. Einrichtungen der Fan-Projekte, Fanläden oder Fanhäuser zählen in den entsprechenden Orten schon jetzt zu den größten Jugendhäusern der Städte und leisten einen wichtigen Beitrag zur Jugendsozialarbeit. Das Prinzip der Drittelfinanzierung und die Vereinsunabhängigkeit der Fan-Projekte beruht auf der Einsicht, dass über den Fußball auch Jugendliche erreicht werden, die durch die sonstigen Angebote der Jugendhilfe nicht angesprochen werden. Zudem wird in diesem speziellen System der öffentlichen Jugendhilfe jeder Euro der Steuerzahler durch 50 Cent aus dem Fördertopf der Fußballverbände ergänzt. Die sich daraus ergebene Summe beläuft sich jährlich für DFB/DFL auf über eine Million Euro.

Die KOS möchte sich auf diesem Wege, auch im Namen aller Fan-Projekte, für die Förderreform des DFB/DFL bedanken.